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Livestream aus dem Wahllokal zur Bundestagswahl 2013 #btw13

Am Sonntag (22.9.2013) werden durften wir in einem Wahllokal in Hamburg-Mitte als Wahlhelfer arbeiten. Dabei wollen konnten wir ab 18.00 Uhr die Auszählung live per Video ins Internet übertragen und auch tagsüber mehrmals für kurze Lageberichte online gehen.

Was vorher (und nachher) geschah …

„Den wohl innovativsten Beitrag lieferte jedoch ein Hamburger Wahlhelfer-Team, das die Auszählaktivitäten im Livestream dokumentierte – im Verbund mit kurzen Kommentar- und Erklär-Videos, die im Laufe des Tages aufgenommen wurden. Dabei ist ein kompaktes Lehrstück in Sachen politischer Bildung entstanden.“ ZDF heute.de am 22.9.2013



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Fragen rund um die Wahl beantworten wir auch gerne, wenn wir sie über die Kommentarfunktion (unten) oder Twitter finden. 🙂

ACHTUNG 1: Die Zeiten können sich kurzfristig ändern, weil die Aufgaben vor Ort im Wahllokal vorgehen. Wir aktualisieren die Zeiten dann hier und via Twitter.

ACHTUNG 2: Die Livestreams zwischen 8 und 18 Uhr werden nicht aus dem Wahllokal selbst kommt, sondern von nebenan. Das Nicht-im-Video-Erscheinen von Wählerinnen und Wählern geht vor.

PS: Schon 2011 hatten wir die Auszählung zur Hamburger Wahl gestreamt, was hier nachzulesen / nachzuschauen ist.

PPS: Videos unter CC BY 3.0 DE by Blanche Fabri.

9 Gedanken zu „Livestream aus dem Wahllokal zur Bundestagswahl 2013 #btw13“

  1. Hi Jöran,

    tolle Idee, da hast du mich daran erinnert, dass ich 2009 bei der Europawahl ähnliches gemacht habe, nur muss ich das Video noch schneiden 😉 Ich wünsche Euch viel Erfolg bei dem Projekt. Ich wusste gar nicht dass man live filmen darf bei der Auszählung…bin gespannt, ob ich euch via Smartphone verfolgen kann, bin ja am Wahlsonntag in Köln

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  4. Pingback: Liveticker zur Bundestagswahl 2013 | Mittendrin | Das Nachrichtenmagazin für Hamburg-Mitte

  5. Toll macht ihr das. Großes Lob.
    ABER: Ganz schlimm finde ich wenn Wahlzettel in Mülltonen geworfen werden müssen. Ganz ganz schlimm. Haben wir in Deutschland denn kein Geld ordentliche Urnen zu besorgen? Oder zumindest Urnen die NICHT den Eindruck erwecken, die Stimmen seien zum Zeitpunkt ihrer Abgabe nicht mehr wert.

  6. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die das Filmen der Wahlauszählung explizit erlaubt oder verbietet, bzw Ausnahmeregelungen definiert?

    Hier in Berlin wurden in einem Wahllokal 2 Personen die sich als Wahlbeobachter einfanden massiv daran gehindert die Auszählung der Stimmen zu filmen.
    Es handelte sich dabei wohlgemerkt NICHT um aufnahmen von der Wahl selbst! Erst als der Wahlleiter die Wahl offiziell für „beendet“ erklärt hat und die Stimmenauszählung begann wurde versucht das Ganze zur Dokumentation filmisch festzuhalten. Zuerst wurde vom Wahlleiter versucht das Filmen zu unterbinden. Nach mehrmaliger Nachfrage zur rechtlichen Grundlage wurde das konfiszieren des Aufnahmegeräts angedroht und schließlich wenige Minuten die Plizei benachrichtigt, die das Wahllokal mit mehreren Streifenwagen absperrten.

  7. Wir hatten uns für unseren ersten Livestream 2011 Gedanken zu den rechtlichen Grundlagen gemacht und im ersten Video hier festgehalten. Um eine kurze Antwort zu geben: Die Wahlhelfer können sich auf das Recht am eigenen Bild berufen und damit Aufnahmen der Auszählung unterbinden. Außerdem hat der Wahlvorsteher das Hausrecht inne und damit alles tun, inklusive Polizei rufen, damit die Auszählung ungestört abläuft.

  8. Danke. Nun auf das Hausrecht des Wahlleiters wurden die Personen auch hingewiesen. Allerdings gab es *keine* erkennbare Störung – bis zu dem Moment wo der Wahlleiter diese selbst hervorgerufen hat, in dem er die beiden Personen massiv angegangen ist und versucht hat mittels Körpereinsatz (drängeln, Kamera verdecken etc) das Filmen zu verhindern. Beide Personen waren bis dahin unauffällig und friedlich einfach nur „anwesend“. Der Wahlleiter erhob eine regelrechte Krakelerei, was dann natürlich – wenn man es denn so sehen will – eine Störung der auszählung darstellte. Auf etwaige Persönlichkeitsrechte/recht am Bild der anderen Wahlhelfer wurde zu diesem Zeitpunkt keiner der beiden hingewiesen, nur das sie das zu unterlassen hätten, was in einem kleinen „Tumult“ endete.

    Als beide Personen dann nach der Ankündigung der Konfiszierung der Kamera das Filmen abbrachen und das Wahllokal verlassen wollten, wurden sie darin durch festhalten etc gehindert, konnten sich aber dennoch – kurz vor eintreffen der Polizei – „rausdrängeln“. Die Polizei hingegen suchte offenbar noch gut eine Stunde später im gesamten Wohngebiet mit verstärkter Präsenz nach den beiden.

    Ich hatte das beobachtet und kann bis jetzt nicht nachvollziehen worin die „Störung“ bestanden haben soll. Die beiden machten auch nicht den Eindruck das sie vorsätzlich irgendwie stören wollten, sondenr wirkten ob des teils massiven dazwischengehens des Wahlleiters bisweilen selbst überrascht. Ich glaube mit einem Verweis auf das recht am Bild der Wahlhelfer wäre die Situation in wenigen Sekunden geklärt gewesen, dies fand aber so nicht statt.

    War alles in allem keine erfreuliche Situation, deswegen meine morgendliche Recherche nach Gründen die das vehemente dazwischenschreiten des Wahlleiters irgednwie rechtfertigt …

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