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Recht am eigenen Bild bei Bildungsveranstaltungen – die Lösung mit den Lanyards …

grüne Lanyards mit dem Schild „Fotos OK!“ und rote Lanyards mit dem Schild „Foto NAY!“
Grün oder rot? Foto vom OERcamp 2017 West von Jöran Muuß-Merholz unter CC 0

In Deutschland gibt es seit fotografischen Urzeiten ein Recht am eigenen Bild. Man mag argumentieren, dass dieses Recht an Akzeptanz verliert, weil es inzwischen täglich via Smartphone-Fotos und -Videos hunderttausendfach ignoriert wird. Aber gerade bei Bildungsveranstaltungen stellt sich die Frage immer wieder, weil es zum einen häufig offizielle Aufnahmen von Veranstalterseite, zum anderen Fotos von Teilnehmenden auf Twitter, Instagram, Facebook und Co. gibt.

Schlechte Vereinbarungen für Fotos bei Veranstaltungen

Opt-In-Lösungen, bei denen sich gezielt diejenigen melden, die auf Bildern zu sehen sein mögen, habe ich noch nie gesehen. Mit verschiedenen Maßnahmen versucht man sich stattdessen in Opt-Out-Lösungen, bei denen diejenigen, die nicht fotografisch in die Öffentlichkeit gebracht werden möchten, selbst identifizieren müssen. Hier die verbreitetsten Ansätze und ihre Schwächen:

  • Kleingedrucktes im Anmeldeformular und Aushänge vor Ort sagen: „Wer hier ist, wird fotografiert und gefilmt. Basta!“ (Solche pauschalen Zustimmung ohne zusätzliche Opt-out-Möglichkeiten mögen über das Hausrecht zu begründen sein. Sie nutzen aber die Macht des Veranstalters übermäßig aus und grenzen Recht-am-eigenen-Bild-Freunde aus.)
  • „Bitte kleben Sie diesen kleinen ‚Kein Foto!‘-Aufkleber auf Ihr Namensschild, wenn Sie nicht abgebildet werden möchten.“ (Der Ansatz ist komplett unpraktikabel, weil Fotografierende den Aufkleber nur aus der Nähe und frontal sehen können.)
  • „Wer nicht auf den Fotos / im Video zu sehen sein möchte, gebe einfach dem Fotografen / dem Veranstalter Bescheid.“ (Bei mehr als 20 Personen untauglich, weil man sich die betroffenen Personen merken müsste und für die spätere Fotoauswahl am besten Fotos (sic!) von ihnen bräuchte. Außerdem legt man die Hürde sehr hoch, wenn Menschen sich gezielt beim Veranstalter „melden“ müssen.)

Das rote Lanyard

Die Lösung „rotes Lanyard“ haben wir erstmals beim Educamp in Hamburg 2014 ausprobiert und seitdem immer wieder mit guten Erfahrungen und positivem Feedback eingesetzt. Wir knüpfen dabei daran an, dass bei von uns organisierten Konferenzen, Barcamps etc. i.d.R. Lanyards, also Halsbänder für Namensschilder getragen werden. Wir  bieten dann *zusätzlich* zu den normalen Lanyards noch rote Lanyards an. Wer die rote Variante wählt, signalisiert damit: „Ich möchte nicht auf Fotos und Videos von dieser Veranstaltung auftauchen.“ Das muss dann natürlich auf der Veranstaltung noch gut kommuniziert werden. Aber dann läuft es gut.

zwei Oberkörper, einer mit einem schwarzen, einer mit einem roten Lanyard
Schwarzes Lanyard als default beim Educamp in Hamburg im April 2013, alternativ / ergänzend ein rotes Band. Foto von Jöran Muuß-Merholz unter CC BY SA 3.0 DE

Das Kleingedruckte

Auch die Lanyard-Lösung klärt und löst nicht alle Fragen rund um das Recht am eigene Bild bei Bildungsveranstaltungen. Manch eine Teilnehmerin übersieht oder vergisst die Regelung schlicht. Und gerade bei Bildern von größeren Gruppen ist es oft nicht zu vermeiden, dass  auch Menschen mit rotem Band zu sehen sind. Das ist allerdings meiner Auffassung nach durchaus legitim. Zwar sind diverse Regelungen zu „ab 5 / 7 / 9 Personen ist ein Gruppenbild“ mehr Mythos als Rechtslage. Aber als Daumenregel lässt sich sagen, dass das Recht am eigenen Bild dann endet, wenn auf den Bildern nicht in erster Linie konkrete Personen, sondern das „Gesamtgeschehen“ der Veranstaltung gezeigt wird.

Wir haben das für pb21.de in 2011 aufgearbeitet, mit einem Artikel zur Theorie und einem Artikel zur grauen Praxis. Für Freunde filigraner Fragen der rechtlichen Auslegungen empfehle ich  www.rechtambild.de.

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