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Prüfung mit Smartphone: Leibesvisitation oder Peilsender auf der Toilette?

Smartphone auf dem Klo
Wie weit soll die Kontrolle gehen?

Wie kann Schule verhindern, dass Schüler während der Prüfung bzw. beim Gang auf die Toilette auf Smartphone oder Smartwatch gucken? Die Frage ist nicht ganz neu und wird bisweilen als Kulturkampf ausgetragen. Jetzt geht der K[r]ampf in eine neue Runde: In Schleswig-Holstein fordern Philologenverband und CDU Peilsender auf den Toiletten.

Die Eckdaten aus einem Bericht im Flensburger Tageblatt:

  • Derzeit müssen alle Schüler vor einer Abiturprüfung ihr Handy abgeben. Wer keins oder ein besonders altes Modell abgibt, macht sich verdächtig.
  • Findet man danach ein Gerät beim Schüler, gilt das als Täuschungsversuch.
  • In der Praxis lässt sich das schlecht kontrollieren, weil Leibesvisitationen bei den Schülern nicht erlaubt sind.
  • Als besonders sensibler Moment gilt der Gang zum WC. Hier wird „genau protokolliert, wer sich wie lange auf die Toilette abmeldet. An einigen Schulen werden die künftigen Abiturienten sogar von Lehrkräften bis in den Waschraum begleitet.“
  • Allerdings kann auf dem Ort (formerly knows as stilles Örtchen)  „der letzte Meter“ nicht kontrolliert werden.
  • Um auch diesen Bereich noch zu kontrollieren, fordert der Philologenverband jetzt Peilsender auf den Toiletten.
  • Derzeit ist das den Schulen nicht erlaubt.

Die Vorgeschichte: Verbot von Störsendern und Peilsendern

Demonstration in einer Schule in Husum gegen das Medienverbot (2012)
Demonstration in einer Schule in Husum gegen das Medienverbot (2012)

Schon 2012 hatte der Fall eines Husumer Gymnasiums für Schlagzeilen gesorgt, in dem Handys, Smartphones, mp3-Player etc. weitestgehend verboten waren. Die Schüler hatten über Demonstrationen, Flashmobs und Plakate dagegen protestiert. Ich war für ein Podcast mit Schülern Elternvertretung und Schulleitung in Husum gewesen (Fotos und Podcast bei pb21.de). Parallel hatte man im Landtag und im Bildungsministerium Schleswig-Holsteins darüber beraten, inwieweit eine Schule Störsender anschaffen und einsetzen darf. (Mehrere Schulen in Schleswig-Holstein hatten das getan.) Im Ergebnis war der Einsatz von Störsendern und Peilsendern verboten worden.

Der Philologenverband, der auch von der CDU Unterstützung bekommt, fordert nun die Erlaubnis zumindest für Peilsender.

Ein Kampf gegen Windmühlen

Das Bildungsministerium hatte mich schon 2013 um eine Stellungnahme zum angedachten Verbot gebeten. Meine Antwort wäre heute die gleiche wie damals:

  1. Solange Prüfungen so funktionieren, wie sie heute funktionieren, wird man um diese Kontrollversuche nicht herumkommen.
  2. Der Kampf gegen diesen Kontrollverlust ist aber einer gegen Windmühlen. Technologie wird immer kleiner und leistungsfähiger. Nach dem Smartphone kommt die Smartwatch. Nach der Smartwatch die Brille und dann die Kontaktlinse. Selbst wenn man versucht, die Funkverbindung als Ansatzpunkt zu nehmen, kommt man nicht weit. Es ist schon heute machbar, z.B. eine komplette Wikipedia (nur Text) auf einem Hosentaschengerät offline zu nutzen.
  3. Will man das Verbot konsequent kontrollieren, bliebe nur die Begleitung in die Toilettenkabine und Leibesvisitationen.
  4. Will man das wirklich? Schon heute muss man sich die praktische Situation vorstellen:
    Schülerin X geht auf Toilette,
    Lehrerin Y wartet vor der Tür,
    Peilsender schlägt Alarm.
    Und jetzt?
    Ist die Schülerin damit eines Täuschungsversuchs überführt? Wird sie vom Abitur ausgeschlossen? Würde das vor Gericht Bestand haben? Oder müsste bei ausgelöstem Alarm anschließend eine Leibesvisitation durchgeführt werden?
  5. Langfristig kann Schule diesen Kampf nicht gewinnen. Pädagogisch und organisatorisch sinnvoll wäre es, einen Teil der Energie, die heute in entsprechende Diskussionen und Versuche gesteckt wird, in nachhaltige Lösungen zu investieren. Wir könnten an der Frage arbeiten, wie ein Prüfungsformat aussehen kann, in dem die Prüflinge auf alle Quellen zugreifen können. (Wie im echten Leben.) Wir könnten die Idee von Kofferklausur oder Open-Book-Prüfungen auf die nächste Ebene bringen: Open-Online-Prüfungen. Eine Prüfung, in der alle Hilfsmittel erlaubt sind (wie im echten Leben), wäre eine wahrhaft kompetenzorientierte Prüfung!

 

Update 28.4.2015, 13:45 Uhr

Hier ist die Drucksache 18-0625 „Detektoren an Schulen untersagen“ des Landtags in Schleswig-Holstein aus 2013. Sven Krumbeck, Parlamentarier der Piraten, der damals Antragssteller war und den Hinweis in der Facebook-Diskussion gegeben hat.

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